ACHTUNG - ÄNDERUNGEN BEI COVID19-SCHNELLTESTS

Wir möchten Sie als Nutzerinnen und Nutzer unseres Apothekenportals auf folgenden Umstand hinweisen: Mit der 5. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung wurde das Aus-laufen ebendieser Testverordnung geregelt – mit anderen Worten: Ab dem 1. März 2023 werden die Regelungen zur Anspruchsberechtigung und Leistungserbringung aufgehoben.

Das bedeutet für alle Betriebsstätten, die nach wie vor COVID19-Schnelltests anbieten, dass weder Schnell- noch PCR-Tests von den Apotheken über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu Lasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) abgerechnet werden können. Ihr Angebot ist dann ist dann nur noch auf Selbstzahler-Basis möglich. 

Wollen Sie in Ihrer Apotheke auch weiterhin Antigentests für Selbstzahler anbieten, können Sie ab dem 1. März 2023 den Preis dafür dann frei kalkulieren. Auf unserem Kundenportal „mein-apothekenmanager.de“ besteht mithilfe des Filters SERVICELEISTUNGEN (COVID 19 Schnelltests) für Ihre Kundinnen und Kunden dann nach wie vor die Möglichkeit, bundesweit nach testenden Apotheken zu suchen. 

So sind Sie bzw. Ihre Apotheke nach wie vor für Ihre Kundinnen und Kunden mit diesem Service digital präsent. Bitte kontrollieren Sie dazu zur Sicherheit, dass der entsprechende Button als testende Apotheke nach wie vor im Apothekenportal „mein-apothekenportal.de“ aktiviert ist.

Wir die GEDISA, als IT-Tochter Ihrer Landesapothekerverbände und -vereine, kümmert sich mit viel Leidenschaft und Engagement um die Entwicklung und den Betrieb von digitalen Anwendungen im Apothekensektor – sowohl für unsere Apotheken als auch deren Kundinnen und Kunden. 

 

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