Die Telematik-ID

Apothekeninhaber/innen erhalten zur Zeit die Telematik-ID der SMC-B im Zuge der Antragstellung für ihre Institutionskarte. Sollte das aktuell noch nicht der Fall sein, dann spätestens mit der Zusendung der SMC-B durch die Kartenhersteller (z. B. medisign oder Bundesdruckerei).

Deutscher Apothekerverband

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Die Telematik-ID jeder SMC-B weist Ihren Betriebsstätten in Zukunft jeweils eine eigene, eindeutige elektronische Identität in der Telematikinfrastruktur (TI) zu. Damit wird jede Betriebsstätte als eine Leistungserbringerinstitution im Apothekensektor identifiziert und qualifiziert. 

Schon heute hat die Telematik-ID bei der Registrierung der Betriebsstätte(n) im Verbändeportal der Landesapothekerverbände und –vereine sowie des DAV „mein-apothekenportal.de“ eine große Bedeutung. Im Portal können alle Apothekeninhaber/innen ein umfangreiches und ausführliches Profil Ihrer Betriebsstätte(n) erstellen. 

Diese „Mehrwertdaten“ werden über die Identifizierung Ihrer Betriebsstätte(n) mittels der Telematik-ID in die gematik übernommen. Hierüber dienen sie dann der detaillierten Darstellung und Sichtbarkeit der Apotheke(n) in der zentralen E-Rezept-App der gematik und der umfassenden Information der künftigen Nutzer der E-Rezept-App – den Patientinnen und Patienten.

Die Eingabe der Telematik-ID ist derzeit nicht verpflichtend. Die Apothekeninhaber/innen sollten sich trotzdem so schnell als möglich ihre SMC-B mit dazugehöriger Telematik-ID besorgen, um später vor allem keine zeitlichen Nachteile bei der Apothekensuche bzw. der Darstellung der Betriebsstätten in der E-Rezept-App der gematik zu bekommen.

Sie haben Ihre Telematik-ID nicht mehr zur Hand? Kein Problem. Melden Sie sich einfach am Portal Ihres Kartenanbieters an. Hier finden Sie alle relevanten Informationen.