Jetzt KIM-Adresse an NNF melden und TI-Pauschale sichern

Noch bis 30.06.2024 im Portal N-ID verknüpfen

Seit Januar 2024 können Apotheken bei uns ihre sichere, standeseigene KIM-Adresse über das GEDISA ApothekenPortal bestellen und die erste Adresse kostenfrei von uns installieren lassen. Bis Ende März konnten wir bereits alle bis dahin bestellten KIM-Adressen erfolgreich einrichten – pünktlich zum Beginn der KIM-Pflicht.
 
Um die volle TI-Pauschale zu erhalten, müssen alle Apotheken bis spätestens 30.06.2024 einen Nachweis über die Nutzung einer KIM-Adresse pro Betriebsstätte an den Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) erbringen.
 
Auch das erledigen wir für Sie! Hierfür benötigen wir allerdings Ihre Mithilfe. Wenn Sie eine GEDISA KIM-Adresse haben, verknüpfen Sie bitte in den kommenden Tagen Ihre NGDA N-ID mit Ihrer Apotheke im GEDISA ApothekenPortal. Alle wichtigen Informationen und Schritte erhalten Sie ab sofort in Ihrem persönlichen Bereich und im Newsletter des Portals. 
 
Die Verknüpfung ermöglicht uns eine Meldung der installierten KIM-Adresse an den NNF. Sie müssen also im Anschluss an die Verknüpfung nichts weiter tun. Nach der Meldung an den NNF erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.